„Taschengeld-Paragraph“, „Erschleichen von Leistungen“, Unterlassene Hilfeleistung und und und… – eine kleine Rechtskunde
Das heutige Gruppentreffen zur Humanistischen Jugendfeier in Ahrensburg stand im Zeichen von Recht und Gerechtigkeit, Klärung von juristischen Fachbegriffen – jugendgerecht erläutert anhand vieler Beispiele aus dem Alltagsleben.
Zu Weihnachten haben viele Teilnehmende Geldgeschenke und Wertgutscheine erhalten. Beim Shopping damit kann es ggf. Probleme geben…
Spielt hier womöglich der sog. „Taschengeld-Paragraph“ eine nicht unwesentliche Rolle?
Für wen gilt dieser eigentlich? Warum gibt es diesen, was ist an diesem so wichtig und warum kann dieser womöglich für viel Ärger auf Seiten aller Beteiligten sorgen?
Was ist bei einem Kaufvertrag zu beachten? Was versteht man unter einer „invitatio ad offerendum“? Obwohl bestimmt jede/r diese schon unzählige Male erhalten hat.
Bei dem Einen oder der Anderen ist es vielleicht schon einmal passiert, dass er/sie den ÖPNV genutzt hat, ohne eine gültige Fahrkarte zu haben…
Dieses „Schwarzfahren“ – juristisch: „Erschleichen von Leistungen“ – kann sehr ernsthafte Konsequenzen haben.
Arne Lund und seine Teamerinnen erörterten mit den Jugendlichen auch den § 323 c Strafgesetzbuch „Unterlassene Hilfeleistung“ – auch anhand von Rollenspielen